06 Oktober 2011

Überraschung!

Gestern habe ich eine neue Pfanne ausgepackt.

Da war ein Aufkleber auf der Anti-Haft-Beschichtung.

3 Kommentare:

nic. hat gesagt…

Kann man dafür jemanden haftbar machen?

100 Goldfischli hat gesagt…

Ah, das ist ein neues Phänomen der Physik: So wie eine Katze mit Marmeladenbrot auf dem Rücken das Schwerkraftkontinuum verbiegt. Oder aber Chemie?

Klebeetikett auf Anti-Haft-Teflon. Ich bin sicher: Das ist ein Haftungsfall!

Vielleicht meinten sie mit dem Anti-Haft auch nur, dass ich mit meinen verwegenen Küchenexperimenten nicht sofort in den Knast komme.

... sondern erst später.

Moss hat gesagt…

Ja, und? Es war doch keine Anti-Kleb-Beschichtung. Auf der hätte der Aufkleber natürlich keine Chance auf auch nur ein bißchen Halt gehabt, allerdings hätte dort ein Haftetikett gehalten wie festgeschraubt.

Dass man euch jungen Leuten aber auch alles erklären muß …

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