15 April 2009

Nochmal Baustellenprotokoll

Beim Googeln stößt man auf seltsame Sachen, beispielsweise auf viele Schriftstücke namens "Baustellenprotokoll".

Wenn man die Links der Reihe nach anklickt, trifft man wenigstens sechs ganz verschiedene Dinge an. Einerseits das hier gestern beschriebene "Baustellenprotokoll", das vielleicht auch "Protokoll der Baustellensitzung" heißen könnte.

Dann gibt es Firmen, die ganz konkret ihre Arbeit protokollieren, beispielsweise eine Entwässerungsfirma, einen Installationsbetrieb usw.: Die beschreiben in ihren Protokollen immer detailliert, was sie auf der jeweiligen Baustelle gemacht haben, und wie das Ergebnis war, zusammen mit einer Messung womöglich. D.h.: Ihre eigene Arbeit wird gewissenhaft dokumentiert.

Und dann gibt es so verschiedene Meldungen aus der Grauzone:

Eine Firma nennt es "Baustellenprotokoll", wenn irgendjemand (ist nicht klar, wer das tun soll) vor Baubeginn alle möglichen Umstände und Rahmenbedingungen des Baugrundstücks festhält. Das ist eher eine Checkliste - fragt sich nur, für wen. In der Checkliste stehen eigentlich nur Fragen deren Antworten in den Bauvertrag gehören - sowas würde ich eher nicht Protokoll nennen.

Mehrere andere Firmen, nennen es Baustellenprotokoll, wenn sie eine Mischung aus Bautagebuch, Beweissicherung durch Zeugen und Sachverständige, Mängelrüge und Gedankenstütze des Bauherrn meinen. Das ganze ist ziemlich unsystematisch: Einerseits werden Elemente der regulären Bauüberwachung abgefragt (Datum/anwesende Firmen/folgende Arbeiten werden grade durchgeführt) und dann geht es gleich weiter mit Mängeln, Zeugen, Augenzeugen, Videoaufnahmen, Schadensbildbeschreibung und Unterschriften weiterer Zeugen - klingt so, als ob da schon vor der Fertigstellung erbittert vor Gericht gestritten wird. Sowas stärkt sicher das Vertrauen.

Das Ding ist Augenwischerei für Laien. Einerseits fehlt da ganz schlicht der erreichte Bautenstand. Die obere Hälfte dieses Formblattes ist Teil des Bautagebuchs. Und die untere Hälfte steuert zielstrebig auf einen Rechtstreit hin und kann eigentlich nur von einem Baufachmann (Architekt/Sachverständiger) zutreffend ausgefüllt werden.

Dazu meine Erfahrung: Etliche Dinge, die ein Laie für "Mängel" hält, sind entweder schlicht noch nicht fertig, nicht so vereinbart oder beruhen auf überzogenen Erwartungen. Andererseits werden Baufehler oft erst später zu Mängeln und sind während der Ausführung für den Laien als Fehler noch gar nicht zu erkennen. Diese in einem Formblatt durch den Bauherrn aufzählen zu lassen hat so gut wie überhaupt keinen Erkenntniswert.

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