26 Juli 2011

Taschenlampe

Gerade habe ich eine dieser vandalensicheren Verpackungen aufgemacht, die man ohne schweres Werkzeug überhaupt nicht mehr öffnen kann und mit Werkzeug nur unter Inkaufnahme schwerer Verletzungen. Das Öffnen ist bei dieser Art Verpackung halt nicht vorgesehen.

Inhalt: Eine Taschenlampe vom Discounter für vierneunundneunzig. Außerdem ein paar zusätzlich atombombensicher eingeschweißte Batterien zu je 1,5 Volt, die Dinger müssen brandgefährlich sein! Und dann noch eine Gebrauchsanweisung.

Ich meine: Eine Gebrauchsanweisung für eine Taschenlampe! "Batterien einlegen. Ein. Aus." Dafür braucht man heute wohl eine Gebrauchsanweisung.

Zusätzlich klemmt in der Gebrauchsanweisung eine Garantiekarte: Man kann den Artikel für vierneunundneunzig nämlich zur Reparatur einschicken. Es steht nur nicht drauf, wohin. Das soll man über eine kostenpflichtige Servicenummer herausfinden.

Die ganze irrsinnige Verpackung macht das Gebinde sechsmal so groß wie die eigentliche Lampe. Es müssen mehrere Idioten lange gegrübelt haben, bis so viel überflüssiger Unfug dabei heraus kam.

Die Taschenlampe selbst macht übrigens ausgezeichnetes Licht.



3 Kommentare:

mq hat gesagt…

Ich habe vor einiger Zeit eine Schere gekauft, die in einer ähnlichen Verpackung gesichert war und nur durch Beschuss mittels mehrerer Stinger Raketen freigesetzt werden konnte. Zum Glück ohne Kollateralschäden.

100 Goldfischli hat gesagt…

Vierneunundneunzig bei Rossmann?

mq hat gesagt…

Blingo.

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