11 November 2006

Die sächsische Justiz...


Heute: Opferverhöhnung

Man fasst es nicht! Andererseits ist das mal was neues...

...die Geschichte kennen jetzt alle: Das kleine Mädchen wurde entführt, vergewaltigt und wochenlang mit dem Tode bedroht. Sie konnte sich befreien und der Täter sitzt in Haft - dachte man.

Dann stellt sich heraus, dass sie Wochen früher hätte befreit werden können, wenn Polizei und Justiz ihre Arbeit ordentlich gemacht hätten. Haben sie leider nicht, aber Pannen können auch bei wichtigen Tätigkeiten passieren.

So weit.

Im Gericht macht sich der Täter wichtig und sein Anwalt verlangt den Ausschluss der Öffentlichkeit "...zum Schutz der Persönlichkeitsrechte des Täters"¹. Das ist ein sehr eigenwilliges Rechtsverständnis. Schließlich soll sich der Täter eben im Angesicht der Öffentlichkeit verantworten. Aber der Verteidiger ist eben Anwalt - und wir sind in Sachsen. So weit verständlich.

Dann schafft es der Täter, der bisher gerade mutig genug war, kleine Mädchen zu verängstigen und zu vergewaltigen, beim Hofgang der Aufsicht wegzulaufen und auf ein Dach zu klettern. Na gut, auch solche Dinge passieren, als Berliner ist man das gewohnt: Hier hat die Justiz alle vier Wochen ihren Tag der offenen Tür.

Aber dann steht der Täter stundenlang auf dem Dach, und ein Hubschrauber kommt, ganz so wie er es dem Mädchen vorher angedroht hatte. Der Hubschrauber ist zwar von der Polizei - aber was er überhaupt da soll, an einem Dach, das mit Leitern, Kränen und Hebebühnen gut erreichbar ist², fragt man sich schon.

Und es ist kalt und windig und der Täter steht stundenlang auf dem Dach, und irgendwelche Leute, wahrscheinlich Polizisten oder Psychologen, reden auf ihn ein. Und eigentlich müsste man nur warten, bis der Mann friert und von selbst wieder runter kommt, er ist ja feige.

Aber statt ihn ordentlich nasszuspritzen - was gegenüber Demonstranten völlig üblich ist - und ihm dann zuzurufen "Spring und brich dir die Beine!" reicht man ihm lieber eine Decke und warme Getränke. Fürsorge für einen Täter. Die Krönung der Geschehens ist aber, dass am nächsten Tag vom Richter die Verhandlung abgesagt wird, weil der Täter sich doch ein wenig verkühlt haben könnte und deshalb leider nicht verhandlungsfähig ist.

Was sagt uns das? In einer Demokratie soll ja auch ein Täter eine faire Chance haben und rechtsstaatlich behandelt werden, allein der Impuls von Abscheu im Publikum darf nicht das Strafmaß diktieren. Die Vergangenheit und persönlichen Umstände auch eines Gewalttäters sind zu berücksichtigen: Er ist eben teilweise das Produkt einer Gesellschaft. Diese fragt sich, ob sie früher Fehler im Umgang mit der Person des Täters gemacht hat - dafür muss er sich vor dieser Gesellschaft für sein Fehlverhalten verantworten. Das bedeutet unter anderem: Er muss sich überhaupt für sein Fehlverhalten verantworten können, also, er darf beispielsweise nicht "auf der Flucht erschossen" werden, oder gefoltert.

Aber die Fürsorge der sächsischen Behörden und der Justiz wirkt wie eine Verhöhnung des Opfers. Man fragt sich, ob hier nicht nur der Beweis geführt werden soll, wie falsch und überflüssig der geregelte Umgang mit Kriminellen ist. Eine destruktive Taktik, mit der STASI-Erben die Nutzlosigkeit von Demokratie und Rechtsstaat überzeugend demonstrieren? Wenn man den Bericht der Ereignisse liest, kann man zu diesem Eindruck kommen.



¹ der Tatbestand der "groben Unfugs" wird wohl auf Anwälte nicht angewendet, oder? Wahrscheinlich wegen Aussichtslosigkeit.
² Neun Meter hoch, ist später der Presse zu entnehmen: Das ist wirklich keine letale Höhe.
³ Nun bin ich kein Jurist, aber sicher gibt es einen Rechtsgrundsatz dafür: "Die mutwillige Verschlechterung der eigenen Lage darf keine Vorteile für einen Täter nach sich ziehen" oder so. Wenn die Justiz so etwas zulässt, macht sie sich erpressbar. Der Täter soll ruhig mit den selbst verschlechterten Verhältnissen klarkommen - von einem Kind erwartet man das doch auch.
Und selbst dagegen, dass er sich umbringen darf, sprechen eigentlich nur zwei Argumente: Einerseits die Genugtuung seines Opfers. Doch, das ist ein Grund! Und andererseits der Rechtsstaat, der niemals in Versuchung kommen darf, Menschen in den Selbstmord zu treiben - und seien sie noch so schuldig.
Aber ein paar gebrochene Beine oder eine Lungenentzündung aus eigener Dummheit: Na und?

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Unfassbar. Und nu gibts auch wieder was neues. Mag aber gar nicht mehr lesen. Reg ich mich nur auf drüber...

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