29 September 2008

Festpreis

Kommen wir wieder mal zu den Zuständen am Bau - genau genommen zu den Klagen über den Bau - hier noch eine weitere Beobachtung:

Hin und wieder sieht man im Anzeigenteil der Zeitung, Rubrik Einfamilienhäuser, das Versprechen "Festpreis, schlüsselfertig, mit Erker, Gaube und Balkon".

En detail: Die Kundschaft möchte gern wissen, was sie am Ende für das Haus zahlen soll. Dieser Wunsch ist verständlich, schließlich übersteigt der Kaufpreis so einer Hütte das in bar vorliegende Ersparte normalerweise bei weitem. Je höher der Preis, desto unwahrscheinlicher, dass sich die Kundschaft dafür bis an das Lebensende ihrer Enkel verschulden will. Von steigenden Baukosten haben alle Hauskäufer schon mal gehört und wollen diese ausschließen. Die Anbieter begegnen diesem aus ihrer Sicht irrationalen Wunsch - Nichtkaufen, wenn zu teuer - dadurch, dass sie einen Festpreis anbieten.

Einen Festpreis, in dem jede Menge Positionen nicht enthalten sind: Das heißt dann "schlüsselfertig" oder hat einen anderen klingenden Namen. Denn bevor der schlüsselfertige Bau begonnen wird, aber selbstverständlich nach Vertragsunterschrift, muss natürlich zuerst der Makler bezahlt werden, dann der Vermesser, die Baugenehmigung, und der Statiker.

Nun glaubt man ja gar nicht, was am Bau so alles an Verpackungsmaterial anfällt. Wenn man nach einer Arbeitswoche den Plastikabfall sieht, könnte man glauben, dass jeder Stein einzeln in Folie eingeschweißt war.

Die Entsorgung von Müll und Abraum aus der Bauphase geht auch gern zu Lasten des Bauherrn. Sonst bleibt der Müll einfach liegen, "is nich von uns - von uns is das nich!", auch wenn sonst wirklich niemand die Baustelle betreten konnte. Selbst bei Bauvorhaben auf dem Mond werden sie das irgendwann erzählen, mit Sicherheit.

Ist das Haus mal fertig, möchte man auch noch Strom, für den Fernseher, Wasser, für den Geschirrspüler, vielleicht auch Gas und Telefon. Für alles fallen nicht nur Anschlussgebühren an, sondern es müssen auch Leitungen auf dem Grundstück verlegt werden, die im Bauvertrag selbstverständlich nicht enthalten waren. Und der Schornsteinfeger erinnert anlässlich der Abnahme der neu errichteten völlig abgasfreien Anlage an den Kehrzwang.

Dann stellt der Bauherr fest, dass er gar nicht auf das Grundstück fahren kann, weil davor ein Straßengraben verläuft. Die Zuwegung wird von der Gemeinde hergestellt, aber muss extra bezahlt werden. Und wegen der ekligen Hunde des Nachbarn hätte man gerne einen Zaun. Dieser kann erstaunlich ins Budget krachen.

Und dann sieht das Grundstück immer noch aus wie ein Tagebau in der Lausitz. Im Vertrag hieß es schlicht "Außenanlagen werden durch den Käufer angelegt". Nur hatte er sich diesen Vorgang ein klein wenig einfacher vorgestellt, vielleicht ein Bäumchen pflanzen und etwas Rasen ansäen und locker ein paar Gehwegplatten auswerfen. Aber dass zuerst die großen Haufen unfruchtbarer Aushub abgefahren werden müssen und anschließend eine ebensolche Menge Mutterboden wieder herangekarrt, damit hatte er ebenfalls nicht gerechnet.

So viel zum Thema "Festpreis, schlüsselfertig".

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

meine schwester ist von schlüssel bis bezugsfertig gefühlte 10 jahre gealtert und sichtbare 30 jahre. soviel nur dazu.

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