Ick zieh Tiere:
... der Verkehrswert (Marktwert) eines Grundstücks nach § 194 BauGB wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gege-benheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre...... bla bla ...
2 Kommentare:
"Ick zieh Tiere:" - HA!*
*Is dat von dir? Oder aus dem Wörtersee? Jedenfalls: ne Perle!
Heißt das jetzt, dass die Anzahl und Art der Tiere die sie da ziehen, am Preis rein garnichts ändert?
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