23 Februar 2009

Verjährung

I.
Bei manchen Dingen schüttelt es Den Großen Bloguator™ - ob vor Wut oder Abscheu sei mal dahingestellt. Wenn jemand "rechnungen offen zu zahlen verfall" sucht, kann man sich denken, worum es geht: Der will wissen, ob eine Schuld verjährt, wenn man sie lange genug nicht bezahlt.

Aus der Anfrage kann man zum Glück nicht erkennen, ob der Fragende Rechnungssteller oder Empfänger ist. Es gibt nämlich beides: Die aktiven Zahlungsverweigerer, die eine Leistung in Anspruch nehmen, aber das Entgelt dafür absichtlich schuldig bleiben. Und dann erwarten dass sich, wenn sie lange genug nicht verklagt worden sind, die Sache in Wohlgefallen auflöst. "Wieso? So viel Arbeit hat das doch gar nicht gemacht? Das kann doch gar nicht so viel kosten?" Der Schuldner meint: Das sollte gar nichts kosten, weil er ja keine Arbeit damit hatte.

Es gibt angeblich aber auch genügend Leute, die es über Jahre nicht schaffen, einer berechtigten Forderung nachzugehen. Oder die, besser noch, über Jahre hinweg nicht merken, dass ihnen irgendjemand Geld schuldet. Doch, doch, das solls geben...

II.
Aber wie eigentlich immer hat auch diese Suche ihre zwei Seiten:

Auf der einen Seite die erfahrenen Sparer, die versuchen mit Verfahrenstricks das Verjährungsdatum zu erreichen. Da gibt es so allerlei Möglichkeiten, ganz unabhängig davon, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist - es wird erstmal behauptet. Das reicht von "Verklagen sie mich ruhig!" über "Beweisen sie das doch erstmal!" bis hin zu "Ihre Rechnung war ja gar nicht formgerecht! Aber wenn sie die nochmal richtig stellen, könnte ich's mir vielleicht überlegen..."

Und auf der anderen Seite die Internet-Abzocking-Firmen und Klingelton-Abo-Verkäufer, die unbedarfte Menschen und Kinder absichtlich in getarnte Fallen locken und damit nicht nur straflos davonkommen, sondern auch noch gut daran verdienen. Nur als Beispiel, gibt noch genügend andere.

So, oder so, diese Welt ist schlecht!

Tja.

Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt übrigens drei Jahre.

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