04 Mai 2011

Chefin der Demokratie

Ich konnte es ja nicht glauben, dass sich unsere Kanzlerin dermaßen um Kopf und Kragen geredet haben soll. Bei Youtube gibt es eine Aufzeichnung der bewussten Pressekonferenz und ich hab mir die Mühe gemacht, die wichtigsten Sätze möglichst wörtlich abzutippen. Ich schwöre, da ist nichts sinnverfälschendes weggelassen!
"Der Tod von Bin Laden ist ein ... großer Erfolg im Kampf gegen den Terrorismus."

"Für mich ist das wichtige Zeichen, dass es gelungen ist, den Tod dieses Mannes herbeizuführen..."

"...ich freue mich darüber, dass es gelungen ist, Bin Laden zu töten... dass es vor allen Dingen für die Menschen in Amerika aber auch für uns eine Nachricht ist, dass einer der Köpfe des internationalen Terrorismus, der so vielen Menschen auch schon das Leben gekostet hat, gefasst also getötet wurde und damit auch nicht mehr weiter tätig sein kann. Und das ist das was jetzt für mich zählt. Und deshalb habe ich auch meinen Respekt für dieses Gelingen dem amerikansichen Präsidenten mitgeteilt und das war mir auch ein Bedürfnis. Dankeschön."
Irgendwie ist der Chefin einer der größeren Demokratien entgangen, dass bei uns selbst die Verbrecher erst vor Gericht gestellt werden müssen, bevor man ein Urteil an ihnen vollstreckt. Sonst ist es nur Mord. Sogar bei uns.

Dass die Chefin der großen Christenpartei Freude über den Tod von irgendwem empfinden kann und dies dann öffentlich vorträgt, wundert einen da schon gar nicht mehr.

So sehr ich Osamas Wirken der letzten zehn Jahre missbillige, denke ich doch, dass der sogenannte "kurze Prozess" an ihm (der ja gar keiner war) ein sehr schlechtes Licht auf den Westen wirft. Dem amerikanischen Präsidenten scheint das bewusster zu sein als unserer forschen Kanzlerette.

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

In den Katalog der den finalen Rettungsschuß begründenden Sachverhalte wird sicherlich bald ein prozessualer Entschleunigungsvorbehalt aufgenommen, welcher eine Güterabwägung zwischen den Gemeinkosten strafrechterlicher Verfolgung und der kriminellen Energie des Täters durch die Einsatzkräfte erleichtert.

Das nicht Beibringen eines umfassenden Geständnisses von Seiten des Täters für den Fall einer Ergreifung auf frischer Tat oder im Zuge der durch selbige veranlaßten Ermittlungen kann dann als hinreichender Grund für einen vorläufigen Todesschuß gewertet und von der Exekutive Prozesskosten optimierend vor Ort beschleunigt effektiv in Ansatz gebracht werden.

Auf geht's!

100 Goldfischli hat gesagt…

Oooooooh, die Muse Su ist wieder da!

Ich vermute, Pakistan und die USA mit ihren undurchschaubar gerechten Rechtssystemen haben solche Regelungen längst. Osama wusste das auch, war darauf längst vorbereitet und ist nur während der Aktion zu seiner justizfreien Hinrichtung ... äh: Unschädlichmachung ... äh, nein: Ergreifung ... bei der finanziellen Rechtsgüterabwägung mit den Umrechnungskursen zwischen den weichen Zahlungsmitteln Dollar, Paki-Rupie und der offiziellen Währung "Kilo Heroin" durcheinander geraten.

Noch bevor er den Irrtum richtig stellen konnte ("Ich kann das erklären!") hatte er eine Kugel in der Stirn und vierzehn weitere im Unterleib (vom Pathologen in der Eile übersehen).

Gerhard Seyfried brachte das Vorgehen bereits früher auf den Punkt:
"Ich habe ein vorläufige Erschießung gegen sie!"

Anonym hat gesagt…

Seyfrieds Idee der 'vorläufigen Erschießung' war an sich gesund. Hatte sie doch als Grundlage den durchaus Kosten dämpfenden Ansatz, die Verursacher (sprich: Kläger) langwieriger Rechtsstreitigkeiten daran zu hindern, selbige an ihrem unheilvollen Tun mittels nicht mehr rückgängig zu machender Entfernung aus dem jeweils fraglichen Rechtsraum zu hindern. Durchdacht allerdings war sie nicht, da sie die bis ins tausendste Glied sich fortsetzende Problematik der Rechtsnachfolge sträflich leichtfertig vernachlässigte.
Daher sollten in diesem Zusammenhang auch Rechtskonstrukte wie das stillschweigende Einverständnis, die klammheimliche Freude und der handlungsleitend irrelevante Wertekonsens Berücksichtigung finden.
Und ja, mein Gott, wenn ich diesen Unsinn lese, glaube ich fast selbst langsam daran. Vielleicht wäre hier eine vorbeugende Annihilitattatation (ups) jetzt angebracht. Peng!

100 Goldfischli hat gesagt…

Ich glaube, da fehlt noch "Schweigen als Willenserklärung" sowie "Unkenntnis schützt vor Strafe nicht. Kenntnis aber auch nicht."

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