hier am Beispiel der Energieeinsparverordnung - EnEV
Wenn Verordnungsgeber sich äußern, dann formulieren sie gerne einmal so:
Wenn Verordnungsgeber sich äußern, dann formulieren sie gerne einmal so:
(2) In Fällen des Absatzes 1 Satz 2 sind die in § 3 Absatz 3 sowie in § 4 Absatz 3 angegebenen Berechnungsverfahren nach Maßgabe der Sätze 2 und 3 und des § 5 entsprechend anzuwenden.Der Verordnungsnehmer soll die Verordnung möglichst nicht selbständig und zweifelsfrei anwenden können.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen